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O wie Opferschutz

Das Schweigen brechen

Unter Jugendlichen ist der Begriff eine Beleidigung: Opfer! Natürlich sagen sie auch mal ironisch, unter Freunden: „Mann, du Opfer, alles klar?“ Doch frei übersetzt bedeutet das Wort in ihrer Sprache „Schwächling”. Opfer will niemand sein. Denn Opfern haftet der Makel des Verlierers an. Ein Bild, das nicht in unsere leistungsorientierte Gesellschaft passt. So denkt vielleicht auch der Vater, der seinen weinenden Sohn zurechtweisend ermahnt und fragt, warum er sich gegen die Schläge der anderen Jungs nicht gewehrt habe, statt ihm zuzuhören und das Gefühl von Geborgenheit und Schutz zu geben.

Geborgenheit und Schutz

Dies ist das Erste, was Kinder und Jugendliche brauchen, die Opfer von Gewalt wurden. 
Anklagen oder Schuldzuweisungen setzen sie unter Druck. Ob Hänseleien durch Mitschüler*innen, Taschengeld-Erpressung oder sexueller Missbrauch und Misshandlung – sehr häufig schweigen Kinder über die ihnen angetane Gewalt aus Scham, Schuldgefühlen oder Angst. 
Vertrauen und Verständnis hilft den Opfern, ihr Schweigen zu brechen und damit, sich aus dem Kreislauf der Gewalt zu befreien. (Ansprechpartner*innen für KinderNotruf

Gewalterfahrungen können für Mädchen und Jungen lebenslange körperliche und seelische Folgen haben. (Folgen von Kindeswohlgefährdung) Hinzu kommt, dass das Risiko steigt, dass sie selbst gewaltsam auf Konflikte reagieren. Deshalb ist es wichtig, dass Opfer professionelle Hilfe erhalten, um ihre traumatischen Erfahrungen aufzuarbeiten. Minderjährige Opfer brauchen aufmerksame Erwachsene, die ihre Situation erkennen und ihnen weitere Unterstützung vermitteln. Zum Beispiel bei regionalen Opferhilfevereinen, Jugendrechtshäusern oder Jugendämtern und Erziehungs- und Familienberatungsstellen. (JugendamtBeratung)

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt

Seit Januar 2002 gilt das Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz dient insbesondere dem Schutz von Frauen und ihren Kindern, die in der Regel männlicher Gewalt oder Bedrohungen ausgesetzt sind. So ist es jetzt zum Beispiel möglich, dass ein gewalttätiger Partner auf Anweisung der Polizei die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Dies gilt zunächst für zehn Tage. Innerhalb dieser zehn Tage hat die Frau Zeit, entsprechende Anträge zu stellen, dass ihr gewalttätiger Partner sofort ausziehen muss und sie nicht weiter belästigen darf (Antrag auf Kontakt- und Näherungsverbot). Frauen- und Opferhilfe-Beratungsstellen unterstützen Frauen dabei und vermitteln auch Anwälte, die auf Familienrecht spezialisiert sind.


Info

* Bundesverband der Jugendrechtshäuser Deutschland e. V.: www.jugendrechtshaus.de
Telefon: 030 28017441.

* Verein "Hilfe für Opfer von Straftaten M/V": www.opferhilfe-mv.de, Telefon: 0381 4907460.

* Informationen zum Opferschutz finden Sie auch unter http://www.regierung-mv.de

* Adressen und Telefonnummern von Frauenhäusern im Land Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Kinderschutz-Landkarte auf www.bündnis-kinderschutz-mv.de oder unter http://www.fhf-rostock.de/