KiSCHU

J wie Jugendamt

Beratung und Unterstützung für Familien

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Artikel 6 des Grundgesetzes legt die Sorge für Kinder vorrangig in die Hände ihrer Eltern. Doch es gibt auch Eltern, die mit dieser Aufgabe überfordert sind, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln. Deshalb weist Artikel 6 gleichzeitig dem Staat die Verantwortung zu, über die Ausübung der elterlichen Sorge zu wachen. Daraus ergibt sich das so genannte „staatliche Wächteramt“, das den Staat zum Eingreifen verpflichtet, wenn Eltern trotz angebotener Hilfe nicht in der Lage oder bereit sind, ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Eine staatliche Institution, die diese Wächterrolle übernimmt, ist das Jugendamt. 

Das Jugendamt in der Wächterrolle des Staates

Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes sind somit verpflichtet, allen Hinweisen, dass ein Kind in Gefahr ist, nachzugehen. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Behörden und Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, der Polizei und Einrichtungen des Gesundheitswesens. 

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verpflichtet, ein Jugendamt einzurichten. In ganz Deutschland gibt es somit über 600 Jugendämter und im Land Mecklenburg-Vorpommern 18. Zuständig ist immer das Jugendamt, in dessen Bereich die Eltern wohnen. Leben Eltern getrennt, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt des sorgeberechtigten Elternteils an. Für den Bereich Kinderschutz ist in den Jugendämtern der Soziale Dienst verantwortlich, meist „Allgemeiner Sozialer Dienst” oder kurz „ASD” genannt. 

Eltern unterstützen, Kinder schützen – so lässt sich der Auftrag zusammenfassen, den das Jugendamt nach Paragraf 1, SGB VIII hat: Das Jugendamt soll Eltern bei den Aufgaben der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder beraten, unterstützen und entlasten. Und das Jugendamt soll – als Teil der staatlichen Gemeinschaft, die nach dem Grundgesetz über die Erziehung zu wachen hat – Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Dem Jugendamt ist somit eine doppelte Aufgabe zugewiesen. Es ist also auch eine Instanz der Kontrolle, die im Einzelfall die elterliche Sorge berühren kann, um ein Kind zu schützen. Doch der Aufgabenschwerpunkt des Jugendamtes liegt bei vorbeugenden, familienunterstützenden Angeboten. 

Die wichtigste Aufgabe des Jugendamtes ist es, Familien zu beraten

Eltern, die spüren, dass sie Unterstützung brauchen, finden beim Jugendamt professionelle Beratung und Hilfe. (Helfen und Schützen) Hans Leitner vom Bündnis Kinderschutz macht Eltern Mut: „Trauen Sie sich. Das Jugendamt hilft Ihnen und Ihren Kindern weiter!”

Info

* Weiterführende Informationen erteilt das Landesjugendamt unter Telefon 0395/380-3301 oder im Internet: www.lagus.mv-regierung.de.

* Der vollständige Text des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – finden Sie hier.