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A wie Ansprechpartner für Kinder

Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe

Es gibt Kinder, die leben in ständiger Furcht, weil ihre Eltern sie anbrüllen, schlagen oder mit Gleichgültigkeit behandeln, sie manchmal sogar für Tage allein in der Wohnung zurücklassen. Andere Kinder trauen sich nicht mehr in die Schule, weil Klassenkameraden sie mit Gehässigkeiten und gemeinen Lügen bloßstellen und zum Außenseiter machen.

Ob häusliche Gewalt oder Mobbing auf dem Schulhof – Kinder fühlen sich oft ohnmächtig und allein gelassen. Meist ist ihnen nicht bewusst, dass ihnen Unrecht geschieht. Eher geben sie sich selbst die Schuld und schweigen aus Scham oder Angst, dass alles noch schlimmer wird, wenn sie über die ihnen angetane Gewalt sprechen. „Die Botschaft, die wir als Erwachsene den Kindern mit auf den Weg geben müssen, heißt: Du bist nicht allein, wenn Du Kummer hast!“, so Hans Leitner vom Bündnis Kinderschutz MV.

Es ist natürlich immer das Beste, wenn Kinder ihre Sorgen mit ihren Eltern bereden können. Doch manchmal ist das unmöglich. Einige Kinder haben dann aber auch niemand anderen, weder Tante, Fussballtrainer noch Lehrer, den sie ins Vertrauen ziehen können. Doch alle Kinder haben das Recht, in Not- oder Konfliktsituationen Beratung, Hilfe und Schutz bei Angeboten der Jugendhilfe zu suchen. Ansprechpartner*innen sind zum Beispiel die Sozialarbeiter in der Schule und im Jugendclub oder die Berater bei Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Bei ihnen finden Kinder und Jugendliche Gehör, Verständnis für ihre Probleme und praktische Unterstützung.

"Du bist nicht allein, wenn Du Kummer hast!"

Bei gerichtlichen Verfahren haben Kinder in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei einer Scheidung der Eltern, Anspruch auf einen so genannten Verfahrensbeistand oder „Anwalt des Kindes“ nach Paragraf 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Alle Ansprechpartner*innen  für Kinder sind verpflichtet, das Vertrauen der Mädchen und Jungen zu achten: Sie müssen die Gespräche vertraulich behandeln und sollten nicht über den Willen des Kindes hinweg Entscheidungen treffen.

Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt werden, haben außerdem die Möglichkeit, sich direkt an das Jugendamt zu wenden. Dort suchen die Berater gemeinsam mit den Jungen und Mädchen nach Lösungen. Sie vermitteln zwischen Kind und Eltern und zeigen zum Beispiel Wege, wie Eltern Krisen- und Konfliktsituationen besser und vor allem gewaltfrei bewältigen können. Das Recht auf Beratung steht allen Minderjährigen nach Paragraf 8 SGB VIII zu. Kinder oder Jugendliche, die den Kontakt mit einer Beratungsstelle oder dem Jugendamt an ihrem Wohnort scheuen, können sich telefonisch oder im Internet – auch ohne ihren Namen zu nennen – beraten lassen.

Info

* Die Kinderschutz-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist rund um die Uhr erreichbar unter der Nummer: 0800 - 14 14 007
    
* Zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern bieten Fachberatungsstellen Rat und Hilfe speziell für Kinder, z. B. die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Zartbitter e. V.: www.zartbitter.de.

* Darüber hinaus besteht die “Nummer gegen Kummer“: 0800 1110333. Die kostenfreie Nummer des Kinder- und Jugendtelefons des Kinderschutzbundes, erreichbar von Montag bis Freitag von 15 bis 19 Uhr.