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XY... ungelöst

Eine öffentliche Anzeige ist für viele Kinder die einzige Chance

Vor allem Säuglinge und kleine Kinder, die Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung werden, brauchen Hilfe und Unterstützung von Außen. Ina Rieck, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Start gGmbH, nennt den Grund: „Kleine Kinder lieben ihre Eltern kompromisslos und versuchen nicht selten schuldbewusst, diese sogar noch zu decken.“ Dann ist oft genug die einzige Chance für diese Kinder, dass aufmerksame Bekannte, Nachbarn, Erzieher*innen in Kindergarten oder Hort oder Kinderärz*innen ihre Beobachtungen ernst nehmen und handeln, indem sie ihren Verdacht öffentlich „anzeigen“.

Nicht immer ein Fall für die Polizei

Alarmierend ist in jedem Fall, wenn zum Beispiel Nachbarn hören, dass ein Kind heftig geschlagen wird. Dann sollte umgehend die Polizei informiert werden. Doch nicht immer ist es notwendig, sofort die Polizei anzurufen und dort eine Anzeige zu erstatten. Zum Beispiel nimmt der*die Paketbot*in wahr, dass die Wohnung verwahrlost ist, oder de*r Schulbusfahrer*in fällt ein Kind auf, das im Winter immer ohne Jacke unterwegs ist. Ina Rieck und ihre Kolleg*innen raten, sich in solchen Fällen zunächst an eine Kinderschutz-Hotline (Notruf), eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder direkt an das Jugendamt zu wenden: „Auf diese Weise können die Eltern unterstützt und die Kinder rechtzeitig geschützt werden, bevor die Situation außer Kontrolle gerät.“

Notrufe der Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern

Die Kinderschutz-Hotline in Mecklenburg-Vorpommern ist für jedermann Tag und Nacht erreichbar. (Jugendamt) Ebenso wie die Polizei sind auch die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes verpflichtet, auch einem anonymen Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Zu ihren Aufgaben gehören immer zuerst das Gespräch mit den betroffenen Eltern, ein persönlicher Kontakt mit dem Kind und oft auch ein Hausbesuch, um sich ein Bild über die angezeigte Situation zu verschaffen. In begründeten Fällen wird in der Regel zunächst mit den Eltern überlegt, wie diese künftig besser und vor allem gewaltfrei für ihr Kind sorgen. Nur in akuten Fällen nehmen die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes das Kind in Obhut, das heißt, das Kind wird vorübergehend in einer Pflegefamilie oder einem Kinderheim untergebracht. (Helfen und Schützen)

Ein Anruf kann das Leben eines Kindes retten

Kinderschutz geht alle an. Nur wenn jeder im Alltag aufmerksam ist und Anzeichen von Kindesmisshandlung öffentlich „anzeigt“, können Kinder besser geschützt werden. (Erkennen von Kindeswohlgefährdung) Dabei geht es nicht um Bespitzelung. Es geht um das Erkennen von Signalen und um entsprechendes Handeln. Es erfordert viel Mut bei einem Verdacht, das Jugendamt oder die Polizei zu verständigen. Wenn sich die Sorge als unbegründet herausstellt – das Weinen nur ein kindlicher Wutausbruch war – dann ist es gut. Bestätigt sie sich aber doch, dann war die Meldung vielleicht sogar lebensrettend. (Folgen von Kindeswohlgefährdung)


Info

* Der Polizeiliche Notruf ist erreichbar unter 110. Kontakt zu den örtlichen Polizeidienststellen erhalten Sie über die Internetwache der Landespolizei MV: www.polizei.mvnet.de.

* Die Kinderschutz-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist erreichbar unter: 0800 - 14 14 007