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H wie Helfen

Unterstützung und Schutz sind gesetzlich geregelt

Kinder können sich in der Regel selbst sehr gut helfen und holen sich, was sie brauchen. Vorausgesetzt sie haben Eltern, die ihnen Verständnis, Vertrauen und verlässliche, stabile Beziehungen bieten. Deshalb sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) für Eltern und alle, die Erziehungsverantwortung tragen, zahlreiche Möglichkeiten der Hilfen und des Schutzes vor.

Der beste Kinderschutz: Hilfen für Eltern

Erste Ansprechpartner*innen für Familien sind dabei die Mitarbeiter im Jugendamt. (Jugendamt) Die Möglichkeiten von Hilfe und Schutz reichen von Information über Beratung bis hin zur Unterstützung in Krisensituationen. So können sich Eltern bei Unsicherheiten in Erziehungsfragen oder bei Problemen in der Partnerschaft kostenlose Beratung und Unterstützung holen. Diese Hilfen fallen unter Angebote der Familienbildung und Beratung. (Beratung) Außerdem gibt es Unterstützung in belastenden Familiensituationen: Familien mit einem sehr geringen Einkommen können Zuschüsse für einen Ferienaufenthalt erhalten. Auch Eltern-Kind-Zentren bieten Familienfreizeiten und -erholung an. Weitere Angebote für Familien beziehen sich auf die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen, zum Beispiel, wenn ein Elternteil erkrankt ist. So sieht es das Gesetz vor, dass Familien bei Bedarf zum Beispiel durch eine Tagespflegemutter oder eine häusliche Pflegekraft unterstützt werden. Für junge Alleinerziehende mit Kindern unter sechs Jahren und Schwangere gibt es Unterstützung durch betreute Formen der Unterkunft. (Ungewollt Schwanger) All diese Angebote sind im SGB VIII unter den Paragrafen 16 bis 26 bestimmt. In anhaltenden Krisensituationen, in denen Eltern mit der Erziehung stark überfordert sind, gibt es zudem die so genannte „Hilfe zur Erziehung” (§§ 27). Diese Hilfen werden zum Beispiel als Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe oder als Unterbringung im Heim oder in einer Pflegefamilie angeboten.

Hilfen für Eltern sind der beste Kinderschutz. Meistens! Es gibt aber auch Situationen, in denen Kinder vor ihren Eltern geschützt werden müssen. Wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, sich um das Wohl ihres Kindes zu kümmern, kann das Jugendamt Kinder auch gegen den Willen der Eltern aus der Familie heraus in Obhut nehmen und das Familiengericht einschalten. Dieses muss dann die Inobhutnahme spätestens vor Ablauf des darauf folgenden Tages und damit eine längerfristige Herausnahme des Kindes aus seiner Familie bestätigen. Auch das ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt.

Nicht nur das Jugendamt steht in der Pflicht

Eltern und Kinder haben ein Recht auf Hilfe und Schutz in für sie schwierigen Situationen. Unterstützung finden sie dabei nicht nur durch die Jugendhilfe. Verantwortung für Kinder tragen auch andere Bereiche der Gesellschaft. Öffentliche Institutionen der Gesundheitshilfe (Medizinische Grundversorgung), Sozialhilfe oder die Schule sind genauso in der Pflicht wie das private Umfeld. Es ist eine große Entlastung für Eltern, wenn sie sich im Notfall auf die Nachbarin oder einen guten Freund verlassen können.

Info

* Adressen von Familienzentren im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter www.familienbotschaft-mv.de.