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S wie Selbsthilfe

Probleme in der Gemeinschaft lösen

Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gleiche Interessen haben. Sie unterstützen sich gegenseitig, um ihr Problem zu lösen oder ihr Anliegen zu verwirklichen. Typische Themen sind etwa der Umgang mit chronischen oder seltenen Krankheiten, mit Lebenskrisen oder belastenden sozialen Situationen. Auch die Elterninitiative an einer Schule, die Krabbelgruppe im Wohngebiet und die Betroffenenvertretung zur Umgestaltung des Spielplatzes sind zu den Selbsthilfegruppen zu zählen.

Vielfältige Beratungslandschaft

Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Vielzahl von  Selbsthilfegruppen: Die Schwerpunkte reichen von Alkoholabhängigkeit, Beziehungsproblemen und Drogen über Erziehung, gefährdete Jugendliche, hyperaktive Kinder, Krabbelgruppen und Lese-Rechtschreib-Schwäche bis hin zu Obdachlosigkeit, psychischen Erkrankungen, sexueller Gewalt und Übergewicht. In den Gruppen tauschen Betroffene und Angehörige Informationen und Erfahrungen aus, unterstützen sich mit praktischer Lebenshilfe und geben sich gegenseitige emotionale Unterstützung und Motivation.

In der Selbsthilfe schließen sich Menschen lose, freiwillig, lösungsorientiert und zunehmend auch virtuell über das Internet zusammen. In der Regel haben die Gruppen keine festen Mitarbeiter*innen und werden ehrenamtlich geleitet. Die häufigste Rechtsform von Selbsthilfegruppen ist der eingetragene Verein. Es gibt aber auch viele Gruppen in Form „loser Zusammenschlüsse“.

Die Leistungen der Selbsthilfegruppen sind heute als wichtige Ergänzung zu professionellen Angeboten anerkannt. So können zum Beispiel gesundheitliche Selbsthilfegruppen von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. Grundlage dafür ist der Paragraf 20 c des Fünften Sozialgesetzbuches.

Auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) gibt es zahlreiche Bestimmungen, die das bürgerschaftliche Engagement in der Selbsthilfe unterstützen. Im Rahmen von Angeboten der Familienbildung (§ 16 SGB VIII) wird Selbsthilfe insbesondere im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie staatlich unterstützt, zum Beispiel in Form einer Elternschule oder von Gesprächskreisen und Fortbildungen. Der Staat fördert auch die Selbsthilfe bei der Erziehung von Kindern im Rahmen der Kindertagesbetreuung (§ 25 SGB VIII), wie zum Beispiel Elterninitiativkitas.

Hilfe zur Selbsthilfe

Ob eine der zahlreichen Selbsthilfeaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern oder eine der Bundesweiten – die Gruppen stehen jedem offen, jeder kann sie nutzen oder sich ihnen anschließen. Bei der Suche nach einer geeigneten Gruppe finden Sie Informationen bei der LAG Selbsthilfekontaktstellen Mecklenburg-Vorpommern.


Info

* LAG Selbsthilfekontaktstellen Mecklenburg-Vorpommern: Email: info@selbsthilfe-mv.dewww.selbsthilfe-mv.de.

* Deutsche Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen e. V.: www.dag-selbsthilfegruppen.de.

* Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen: www.nakos.de.